Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

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Präampel:

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma "Computer B3S Bauer", gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen im Rahmen der Leistungen, die Computer B3S Bauer gegenüber dem Auftraggeber erbringt, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden anfälligen Lieferungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Computer B3S Bauer schließt diesbezügliche Verträge bzw. nimmt diesbezügliche Aufträge nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen an. Die Verpflichtungen von Computer B3S Bauer richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von Computer B3S Bauer angenommenen Auftrages oder einer von Computer B3S Bauer ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" in der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten. Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hier dadurch aufgehoben.

 

1. Preisrechnung

 

Unsere Preise verstehen sich in Euro exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer gem. Kleinunternehmerregelung. Maßgebend sind die zurzeit gültigen Preislisten bzw. für nicht pauschalisierte Leistungen die jeweils zwischen Auftraggeber und Computer B3S Bauer vereinbarten Entgelte.

 

2.Leistungsumfang

 

Gegenstand der Leistungen von Computer B3S Bauer ist hauptsächlich die EDV-fachspezifische Beratung und Schulung im Bereich Konflikt- und Problemlösung sowie Vorbeugung durch die Anwendung von Hard- und Software. Computer B3S Bauer versteht sich hauptsächlich als Vor - Ort - Dienstleister für Betriebs- und Netzwerksysteme auf der Basis von MS-Windows 9.x, MS-Windows NT sowie deren Nachfolgeprogramme MS-Windows ME, MS-Windows 2000 und MS-Windows XP und neuere (eingetragene und geschützte Warenzeichen der Microsoft-Corp.!) und darauf lauffähigen Applikationen.

Darüber hinaus und immer in Absprache mit dem Auftrageber übernimmt Computer B3S Bauer auch die Installation sowie Anpassung und Aufbereitung von Hard- und Software, Low-Level Datenrestauration für FAT-partionierte Systeme, Anwenderschulung, Reparatur und Umrüstung von Hardware, Systempflege für privat Personen und mittelständige Unternehmen.

Die Lieferung von vereinbarten komplett einsatzfähigen Neugeräten (EDV - Hardware im erweiterten Sinne sowie verbundener oder sonstiger Software) erfolgt nach verbindlichen Auftragseingang inklusive Einweisung und Vorführung vor Ort.

Computer B3S Bauer behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

 

3. Zahlung und Lieferbedingungen

 

Mit der Annahme eines Angebotes, der Auftragsbestätigung oder Rechnung erkennt der Kunde die darin vereinbarten Zahlungs- und Lieferbedingungen verbindlich an. Sofern der Kunde nicht im Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten (10.) Tag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

Ab Verzugseintritt zahlt der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 4% über den jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Lieferfristen oder Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, sind schriftlich anzuzeigen. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist diese Frist oder dieser Termin erneut zu vereinbaren.

Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen tritt Lieferverzug nicht ein. Dies gilt nicht, wenn wir wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften. Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferverträgen gilt jede Teillieferung als besonderes Geschäft. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Käufer über.

Dies gilt auch dann, wenn ausdrücklich frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.

Eine Haftung für Bruch, Diebstahl und dergleichen während des Transports ist ausgeschlossen. Eine Erklärung "Mangelhaft verpackt" ist von dem Transportunternehmen (Post, UPS etc.) zwingend vorgeschrieben, ein Haftungsanspruch kann dadurch nicht abgeleitet werden. Ist die Ware vom Besteller selbst abzuholen, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung der Ware auf den Besteller über. Bei entstandenem Transportschaden sind Sie verpflichtet, einen Schadensbrief innerhalb von 2 Tagen an das Transportunternehmen zu schicken. Bei unberechtigten Rücklieferungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Netto-Warenwertes, jedoch mindestens 30,00 € berechnet.

 

4. Software

 

Bei der Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Für Software wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder anfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. Computer B3S Bauer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, in der vom Auftraggeber Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet oder dass diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können.

 

 5. Eigentumsvorbehalt

 

Alle Waren aus dem Verkauf des Auftragnehmers bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dessen Eigentum. Bei einem Warenauftragswert über 150 Euro ist eine Anzahlung von 50% zu leisten. Gegen Ansprüche von Computer B3S Bauer kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

 

6. Gewährleistung/Haftung

 

Generelle Garantien für eine erfolgreiche Leistung können nicht im Voraus abgegeben werden und sind daher nicht verklagbar. Individualvereinbarungen hierzu sind schriftlich möglich. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.

Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach Ermessen von Computer B3S Bauer entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.

Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen.

Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen nicht von Computer B3S Bauer, sondern vom Auftraggeber oder Dritten vorgenommen wurden oder Anwendungsfehler des Auftraggebers oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter vorliegen oder eigenmächtige Abänderungen der Software oder Konfigurationen ohne Einverständnis von Computer B3S Bauer vorgenommen wurden. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag aus Gründen, die nicht von Computer B3S Bauer zu verantworten sind, zurück, so gilt ein an Computer B3S Bauer zu leistender Schadenersatz in der Höhe Computer B3S Bauer nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind gegenüber Computer B3S Bauer ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Computer B3S Bauer haftet nicht für Dritte.

Dies gilt besonders für eingesetzte oder verkaufte Hard und Software. Hier gelten die entsprechenden Vereinbarungen der jeweiligen Hersteller. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9 des Produkthaftungsgesetzes ist einvernehmlich ausgeschlossen. Von einer Gewährleistung sind ausgeschlossen: Kantenbruch, falsche oder keine Lüftermontage oder "Hitzetod" bei Prozessoren.

Dieser Haftungsauschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch Computer B3S Bauer.

 

Computer B3S Bauer übernimmt keine Haftung für Datenverluste auf Speichermedien, die mit eingesendet oder abgegeben wurden. Insbesondere ist daher der Auftraggeber verpflichtet, vor Beginn von Leistungen eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.

 

7. Umtausch/Rücknahme

 

Bei der Fertigung von vereinbarten komplett einsatzfähigen Neugeräten (EDV - Hardware im erweiterten Sinne) ist jeder Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

Erfüllungsort ist die Stadt Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist- soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist- Wiesbaden.

Auf mit Computer B3S Bauer vereinbarte Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

Wiesbaden den 12.12.2012